Falls Sie Mängel oder Schäden an Apparaten und Installationen feststellen oder Ihnen andere Ungereimtheiten an Gebäudeteilen oder bei der Umgebung auffallen, dann beachten Sie bitte folgende Vorgehensweise:
- Sie informieren den für Ihre Liegenschaft verantwortliche Hauswart (siehe Anschlagbrett). In manchen Fällen kann dieser die Schadensbehebung selber vornehmen. Ist dies nicht der Fall, informiert der Hauswart das zuständige Vorstandsmitglied
- Ist der Hauswart nicht erreichbar – erst dann – informieren Sie das zuständige Vorstandsmitglied (siehe Anschlagbrett) Wichtig: Es ist Ihnen untersagt direkt einem Handwerker Reparaturaufträge zu erteilen, ansonsten Sie für dessen Kosten selber aufkommen müssen.
Ausnahme: Ein Schaden ist sofort zu melden, wenn dadurch weitreichende Schäden vermieden werden können. (siehe Art. 3.1. Allg. Bestimmungen zum Mietvertrag)